Biotop Schutz

    Schutz eines Biotops beantragen

    Beschreibung

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

    Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. Das Land Sachsen-Anhalt hat im § 37 des Naturschutzgesetzes den besonderen Biotopschutz geregelt.

    Für den besonderen Schutz eines Biotops, egal wo es sich befindet, genügt seine bloße Existenz. Der gesetzliche Schutz allein reicht aber für den Erhalt der Biotope nicht aus, deshalb ist aktives Handeln gefragt.

    Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen sind rechtswidrig und die zuständige Naturschutzbehörde kann den Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes heranziehen. Sind aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls solche Beeinträchtigungen unumgänglich, können diese, wenn sie ausgleichbar oder ersetzbar sind, auf Antrag von der Naturschutzbehörde mit Auflagen zum Ausgleich bzw. Ersatz, genehmigt werden.

    Zuständigkeit

    Ob ein Biotop dem besonderen Schutz unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.

    Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen kann der Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Version

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    Technisch geändert am 18.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Harz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

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    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landkreis Harz - Sachgebiet Untere Naturschutz- & untere Forstbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-5728

    Fax: 03941 5970-5767

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    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

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