Biotop Schutz

    Schutz eines Biotops beantragen

    Beschreibung

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

    Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. Das Land Sachsen-Anhalt hat im § 37 des Naturschutzgesetzes den besonderen Biotopschutz geregelt.

    Für den besonderen Schutz eines Biotops, egal wo es sich befindet, genügt seine bloße Existenz. Der gesetzliche Schutz allein reicht aber für den Erhalt der Biotope nicht aus, deshalb ist aktives Handeln gefragt.

    Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen sind rechtswidrig und die zuständige Naturschutzbehörde kann den Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes heranziehen. Sind aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls solche Beeinträchtigungen unumgänglich, können diese, wenn sie ausgleichbar oder ersetzbar sind, auf Antrag von der Naturschutzbehörde mit Auflagen zum Ausgleich bzw. Ersatz, genehmigt werden.

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schutz eines Biotops beantragen

    Bestimmte Lebensräume sind als gesetzlich geschützte Biotope unter Schutz gestellt. Das sind:

    1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,

    2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche,Binnenlandsalzstellen,

    3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,

    4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,

    5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,

    6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich,

    7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern.

    Zuständigkeit

    Ob ein Biotop dem besonderen Schutz unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.

    Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen kann der Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schutz eines Biotops beantragen

    Landkreis Harz/Untere Naturschutzbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2007

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Landkreis Harz - Sachgebiet Untere Naturschutz- & untere Forstbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-5728

    Fax: 03941 5970-5767

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schutz eines Biotops beantragen

    Einreichung eines schriftlichen Antrages. Zu empfehlen ist eine vorherige Abstimmung per Telefon oder per E-Mail.

    Wichtig sind folgende Aussagen zu folgenden Fragen: Was?/Warum?/Wo?/Wann? Angabe einer aktuellen Anschrift.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schutz eines Biotops beantragen

    Für die erhebliche Beeinträchtigung oder Zerstörung eines gesetzlich geschützten Biotops muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schutz eines Biotops beantragen

    Solange am gesetzlich geschützten Biotop keine Veränderungen vorgesehen sind, ist kein Verfahren erforderlich.

    Die untere Naturschutzbehörde informiert (nach und nach) die Eigentümer über das Vorhandensein entsprechender Biotope auf ihren Grundstücken. Die Biotope sind per Gesetz geschützt. Das bedeutet, dass sie auch ohne vorherige Information nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden dürfen.

    Soll oder muss ein gesetzlich geschütztes Biotop beeinträchtigt oder gar zerstört werden, wird dies schriftlich beantragt. Alles was beeinträchtigt oder zerstört wird, muss entweder auf gleiche Weise an anderer Stelle wiederhergestellt oder durch ähnliche Maßnahmen ersetzt werden.

    Kosten

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Schutz eines Biotops beantragen

    Wenn das Biotop in gleicher Weise wiederhergestellt werden kann, bedarf es vorab einer Ausnahme. Für diese Ausnahme ist ein Gebührenrahmen von 12,50 – 1.500 € vorgesehen.

    Kann das Biotop nicht wiederhergestellt werden, bedarf dies einer vorherigen Befreiung. Für die Befreiung ist ein Gebührenrahmen von 13,00 € bis 3.500 € vorgesehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020