Schutz eines Biotops beantragen
Beschreibung
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. Das Land Sachsen-Anhalt hat im § 37 des Naturschutzgesetzes den besonderen Biotopschutz geregelt.
Für den besonderen Schutz eines Biotops, egal wo es sich befindet, genügt seine bloße Existenz. Der gesetzliche Schutz allein reicht aber für den Erhalt der Biotope nicht aus, deshalb ist aktives Handeln gefragt.
Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen sind rechtswidrig und die zuständige Naturschutzbehörde kann den Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes heranziehen. Sind aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls solche Beeinträchtigungen unumgänglich, können diese, wenn sie ausgleichbar oder ersetzbar sind, auf Antrag von der Naturschutzbehörde mit Auflagen zum Ausgleich bzw. Ersatz, genehmigt werden.
Zuständigkeit
Ob ein Biotop dem besonderen Schutz unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.
Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen kann der Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.
Ansprechpartner
Umweltamt
Beschreibung
Dem Umweltamt obliegt der Schutz und die Erhaltung der natürlichen Umwelt durch Anwendung und Vollzug des Umweltrechts.
Adresse
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Weißenfels, Friedhof
Linie:- Bus: Weißenfels, Friedhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03443 372-241
E-Mail: umweltamt@blk.de
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt