Schutz eines Biotops beantragen
Beschreibung
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. Das Land Sachsen-Anhalt hat im § 37 des Naturschutzgesetzes den besonderen Biotopschutz geregelt.
Für den besonderen Schutz eines Biotops, egal wo es sich befindet, genügt seine bloße Existenz. Der gesetzliche Schutz allein reicht aber für den Erhalt der Biotope nicht aus, deshalb ist aktives Handeln gefragt.
Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen sind rechtswidrig und die zuständige Naturschutzbehörde kann den Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes heranziehen. Sind aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls solche Beeinträchtigungen unumgänglich, können diese, wenn sie ausgleichbar oder ersetzbar sind, auf Antrag von der Naturschutzbehörde mit Auflagen zum Ausgleich bzw. Ersatz, genehmigt werden.
Zuständigkeit
Ob ein Biotop dem besonderen Schutz unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.
Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen kann der Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Beschreibung
Aufgaben des Sachgebietes Naturschutz und Forsten
- Artenschutz
- Genehmigungen nach allgemeinem Artenschutz
- Genehmigungen nach besonderem Artenschutz
- Halter und Züchter besonders geschützter Arten/ CITES
- Zoos/ Tiergehege
- nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
- Bergbau – Bodenabbau
- Bergbau nach Bergrecht
- Bodenabbau nach Naturschutzrecht
- Biotopschutz nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
- Eigentümerbenachrichtigung über gesetzlich geschützte Biotope
- Ausnahmen und Befreiungen
- Eingriffsregelung
- Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in eigener Zuständigkeit
- Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in Beteiligungsverfahren
- Kompensationsverzeichnis
- Ökokonto
- Förderung
- Agrarumweltmaßnahmen
- Naturschutz-Fördermittel
- Forst
- Forstaufsicht, Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
- Genehmigung von Erstaufforstungen
- Genehmigung von Waldumwandlungen
- Genehmigung zum Neu- und Ausbau von Waldwegen sowie deren Befahrung
- Genehmigung von genehmigungspflichtigen Kahlhieben
- Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen im Wald
- Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Beratung privater Waldbesitzer
- Anordnungen zum Schutz des Waldes
- Führung des Waldverzeichnisses, Feststellung der Waldeigenschaft
- Tätigkeit im Forstausschuss
- Landschaftspflege
- Landschaftsplanung
- Landschaftsprogramm
- Landschaftsrahmenplan
- Landschaftspläne
- Schutzgebiete/ -objekte
- Biosphärenreservate
- Naturpark
- FFH-Gebiete
- EU-Vogelschutzgebiete
- Allgemeinverfügung zur nationalrechtlichen Sicherung
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Geschützte Landschaftsbestandteile, incl. Gehölzschutzverordnung
- Flächennaturdenkmale
- Flächenhafte Naturdenkmale
- Naturdenkmale
- Geschützte Parkanlagen
- Alleen und einseitige Baumreihen nach Landesnaturschutzgesetz
- Biotopverbund
- Natura 2000, Cross Compliance
- Naturschutzverzeichnis
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4146
Fax: +49 3904 7240-56100
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt