Bibliotheksausweis beantragen
Sie lesen für Ihr Leben gern? Und wollen sich in verschiedenen Bereichen informieren? Lesen Sie hier, welche Angebote es in Sachsen-Anhalt gibt.
Beschreibung
Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt. Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung. Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.
Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.
Zuständigkeit
Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt - 4.0 Fachbereich - Wirtschaft, Stadtplanung, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231
E-Mail: unternehmerbuero@halberstadt.de
Kontaktperson
Frau Maria Nitschke-Lohmann
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231
Internet
4.5 Stadtbibliothek "Heinrich Heine"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 11.00-18.00 Dienstag: 11.00-18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 11.00-18.00 Freitag: 11.00-18.00 Samstag: 10.00-13.00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1501
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1500
E-Mail: bibliothek@halberstadt.de
Kontaktperson
Frau Sommer
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1500
Ausleihe
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1490
Kinderbibliothek
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1494
erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Voraussetzungen
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in Lesesälen und für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.
Rechtsgrundlage(n)
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.
Fristen
Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt am 13.12.2019
Stichwörter
Bildung, Stadtbibliothek, Büchereien, Verleih, Mediathek, Bücher, Bücherei