Bibliotheksausweis beantragen
Sie lesen für Ihr Leben gern? Und wollen sich in verschiedenen Bereichen informieren? Lesen Sie hier, welche Angebote es in Sachsen-Anhalt gibt.
Beschreibung
Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt. Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung. Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.
Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.
Zuständigkeit
Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Ansprechpartner
Stadt Ballenstedt - Kita/ Schulen/ Turnhallen
Adresse
Postanschrift
Postfach 1164
06493 Ballenstedt
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: am Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkflächen neben dem Rathaus
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Ballenstedt, Breitscheidplatz
Bus: 6
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 039483 278
Telefon Festnetz: 039483 96-738
E-Mail: rathaus@ballenstedt.de
Telefon Festnetz: 039483 96-728
Formulare
Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Voraussetzungen
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in Lesesälen und für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Bibliothekswesen
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.
Fristen
Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt am 13.12.2019
Stichwörter
Bildung, Verleih, Büchereien, Mediathek, Stadtbibliothek, Bücherei, Bücher