Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis beantragen

    Sie lesen für Ihr Leben gern? Und wollen sich in verschiedenen Bereichen informieren? Lesen Sie hier, welche Angebote es in Sachsen-Anhalt gibt.

    Beschreibung

    Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt.  Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.  Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

    Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

    Zuständigkeit

    Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

    Ansprechpartner

    Stadt Teuchern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 21

    06682 Teuchern

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 30  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Teuchern
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Freitag:9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034443 52118

    Telefon Festnetz: 034443 520

    E-Mail: info@teucherner-land.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

    Voraussetzungen

    Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in  Lesesälen und  für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

    Rechtsgrundlage(n)

    Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.

    Fristen

     Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr)  sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt am 13.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Bildung, Stadtbibliothek, Büchereien, Verleih, Mediathek, Bücher, Bücherei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English