Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis beantragen

    Sie lesen für Ihr Leben gern? Und wollen sich in verschiedenen Bereichen informieren? Lesen Sie hier, welche Angebote es in Sachsen-Anhalt gibt.

    Beschreibung

    Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt.  Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.  Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

    Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

    Zuständigkeit

    Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

    Ansprechpartner

    Stadt Wolmirstedt - Stadtbibliothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossdomäne 1

    39326 Wolmirstedt

    Parkplatz: Auf dem Hof der Schlossdomäne (2h mit Parkscheibe)
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 10:00 - 18:00 Mittwoch: 13:00 - 18:00 Donnerstag: 13:00 - 17:00 Freitag: 10:00 - 17:00

    Kontakt

    E-Mail: stadtbibliothek.wms@web.de

    Telefon Festnetz: 039201 21 335

    Fax: 039201 90 96 17

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2011 (von: Lutz Neumann)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

    Voraussetzungen

    Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in  Lesesälen und  für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Bibliothekswesen

    Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.

    Fristen

     Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr)  sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt am 13.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Bildung, Verleih, Büchereien, Mediathek, Stadtbibliothek, Bücherei, Bücher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)