Bibliotheksausweis beantragen
Sie lesen für Ihr Leben gern? Und wollen sich in verschiedenen Bereichen informieren? Lesen Sie hier, welche Angebote es in Sachsen-Anhalt gibt.
Beschreibung
Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt. Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung. Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.
Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.
Zuständigkeit
Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Ansprechpartner
Gemeindebibliothek Osternienburg
Beschreibung
Die Gemeindebibliothek Osternienburg ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Osternienburg. Auf ca. 120 m² Fläche stehen ca. 10.000 Bestandseinheiten (Belletristik, Fach- und Kinderliteratur, CD´s, Videos, DVD, Spiele) zur Ausleihe zur Verfügung.
Für die Benutzung der Bibliothek ist eine Anmeldung und die Ausstellung eines Benutzerausweises erforderlich. Für die Anmeldung ist eine Jahresgebühr zu entrichten.
Die Einrichtung ist mit Bibliothekstechnik einschließlich Bibliothekssoftware und einen Internetarbeitsplatz ausgestattet.
Außerdem: Durchführung von Bibliotheksführungen und –veranstaltungen (Buchlesungen; literarisch-musikalische Veranstaltungen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 10.00 – 17.30 Uhr Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr
Kontakt
E-Mail: biblio.oburg@t-online.de
Telefon Festnetz: 034973 21310
Formulare
Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur
erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Voraussetzungen
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in Lesesälen und für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.
Rechtsgrundlage(n)
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Bibliothek.
Fristen
Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt am 13.12.2019
Stichwörter
Bücherei, Stadtbibliothek, Bildung, Mediathek, Büchereien, Verleih, Bücher