Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis beantragen

    Sie lesen für Ihr Leben gern? Und wollen sich in verschiedenen Bereichen informieren? Lesen Sie hier, welche Angebote es in Sachsen-Anhalt gibt.

    Beschreibung

    Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt.  Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.  Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

    Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

    Zuständigkeit

    Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - SG Personal / Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Behindertenparkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Beetzendorf, ZOB

    Bus: 300, 310, 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039000 97-121(Beetzendorf)

    Fax: 039000 288

    E-Mail: info@vg-beetzendorf.de

    Bankverbindung

    VBG Beetzendorf-Diesdorf

    Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf

    IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87

    BIC: NOLADE21SAW

    Bankinstitut: Sparkasse Altmark West

    Formulare

    Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2010 (von: Eva-Maria Benecke)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Böder, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Bibliotheken

    Adresse

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Behindertenparkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Beetzendorf, ZOB

    Bus: 300, 310, 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039000 97-122

    Fax: 039000 288

    E-Mail: info@vg-beetzendorf.de

    Bankverbindung

    VBG Beetzendorf-Diesdorf

    Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf

    IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87

    BIC: NOLADE21SAW

    Bankinstitut: Sparkasse Altmark West

    Formulare

    Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2010 (von: Fischer, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Böder, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Bibliothek Jübar

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 10 C

    38489 Jübar

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-beetzendorf.de

    Telefon Festnetz: 039003 693

    Formulare

    Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2010 (von: Fischer, Kathrin)

    Technisch geändert am 05.11.2013 (von: Fischer, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Kulturamt

    Beschreibung

    Neben der Organisation von Kulturveranstaltungen sind diesem Amt die
    Museen des Landkreises, die
    Kreisvolkshochschule und die
    Musikschule zugeordnet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 15

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbahrung

    Kontakt

    E-Mail: Jochen.Hofmann@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Telefon Festnetz: 03901 840-4201(Herr Dr. Hofmann)

    Formulare

    Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur

    Stichwörter

    Kulturamt Schulamt

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2016 (von: Webservice, LK Altmarkkreis-Salzwedel)

    Technisch geändert am 08.05.2024 (von: Webservice, LK Altmarkkreis-Salzwedel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

    Voraussetzungen

    Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in  Lesesälen und  für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Bibliothekswesen

    Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.

    Fristen

     Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr)  sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt am 13.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Bildung, Verleih, Büchereien, Mediathek, Stadtbibliothek, Bücherei, Bücher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)