Bibliotheksausweis beantragen
Sie lesen für Ihr Leben gern? Und wollen sich in verschiedenen Bereichen informieren? Lesen Sie hier, welche Angebote es in Sachsen-Anhalt gibt.
Beschreibung
Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt. Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung. Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.
Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.
Zuständigkeit
Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Ansprechpartner
Stadt Kalbe (Milde) - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Kalbe (Milde), Bahnhofstr.
Bus: 100
Kalbe (Milde), Petersberg
Bus: 100, 120
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nur nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Formulare
Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur
Kulturamt
Beschreibung
Neben der Organisation von Kulturveranstaltungen sind diesem Amt die
Museen des Landkreises, die
Kreisvolkshochschule und die
Musikschule zugeordnet.
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Vereinbahrung
Kontakt
E-Mail: Jochen.Hofmann@Altmarkkreis-Salzwedel.de
Telefon Festnetz: 03901 840-4201(Herr Dr. Hofmann)
Formulare
Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur
Stichwörter
Kulturamt Schulamt
erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Voraussetzungen
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in Lesesälen und für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Bibliothekswesen
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.
Fristen
Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt am 13.12.2019
Stichwörter
Bildung, Verleih, Büchereien, Mediathek, Stadtbibliothek, Bücherei, Bücher