Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Beschreibung

    Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Maxim-Gorki-Straße 7

    06114 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Olvenstedter Str. 1-2

    39108 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten: Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680 Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350 oder online unter: Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2680

    Fax: 0391 567-2357

    Telefon Festnetz: 0345 514-3350

    E-Mail: schwerbehindertenrecht37@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

    Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    SB-Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de