Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten: Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680 Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350 oder online unter: Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Feststellung von Behinderungen
Weitere Informationen
Stadt Dessau-Roßlau - Bürgeramt
Beschreibung
Für zahlreiche Dienstleistungen des Bürgeramtes ist für die Erledigung vorab ein Termin zu vereinbaren.
- über die Service-Nummer 0340 204-2133
- aber auch online
Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.
- über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: August-Bebel-Platz
Linie:- Straßenbahn: August-Bebel-Platz
- Haltestelle: Bauhaus Museum
Linie:- Straßenbahn: Bauhaus Museum
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag*: 08.00 - 12.00 Uhr *Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag. WICHTIG: Für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten im Bürgeramt ist vorab eine Terminvereinbarung erforderlich! * über die Service-Nummer 0340 204-2133 * aber auch online (Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.) * über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de
Kontakt
Telefon Festnetz: 0340 204-1633
Telefon Festnetz: 0340 204-2033
Fax: 0340 204-2692933
E-Mail: buergeramt@dessau-rosslau.de
Formulare
Antrag auf Feststellung von Behinderungen
Weitere Informationen
Stichwörter
Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stichwörter
SB-Ausweis