Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Vorbescheid beantragen

    Sie möchten zu einzelnen Fragen Ihres Vorhabens wissen, ob es zulässig ist und haben noch keinen Bauantrag eingereicht? Dann können Sie eine Bauvoranfrage stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.

    Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen. 

    In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. 

    Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachbereich Baudienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 12

    39524 Klietz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz neben dem Einagng
      Anzahl: 18  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klietz, Ort
      Linie:
      • Bus: Linie 900 (Havelberg-Stendal)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen

    Kontakt

    Fax: 039323 840-30

    Telefon Festnetz: +49 39327 9378-44

    E-Mail: bauamt@elbe-havel-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vorbescheid beantragen

    Weitere Informationen

    Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Stendal - Bauordnung

    Beschreibung

    Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Arnimer Damm
      Linie:
      • Bus: Arnimer Damm
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371

    E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Erklärung der Gemeinde nach § 61 BauO LSA im Freistellungsverfahren
    Erklärung der Gemeinde für verfahrensfreie Vorhaben nach § 60 (1) BauO LSA
    Erklärung zur Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Stendal - Bauverwaltung / Denkmalschutz

    Beschreibung

    Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Arnimer Damm
      Linie:
      • Bus: Arnimer Damm
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Fax: +49 3931 60-7921

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7336

    E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Vorbescheid beantragen

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich)

    Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Entscheidung über Ihre konkre-ten Fragen einreichen müssen.
     

    Formulare

    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes schriftlich oder digital zu stellen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
    Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die Gebühren

    Fristen

    Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. 
    Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.

    Kosten

    zwischen EUR 75,00 und 2.500

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang des Prüfaufwands. Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.: Abgabe ab 50.00 EUR bis 1875.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 22.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Bauvorhaben, Vorbescheid, Bauvoranfrage, Bauen, bauliche Anlage, Gebäude

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English