Vorbescheid beantragen
Sie möchten zu einzelnen Fragen Ihres Vorhabens wissen, ob es zulässig ist und haben noch keinen Bauantrag eingereicht? Dann können Sie eine Bauvoranfrage stellen.
Beschreibung
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen.
In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist.
Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Bauordnung
Beschreibung
Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.
Adresse
Hausanschrift
Arnimer Damm
Bus: Arnimer Damm
Sperlingsberg
Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371
Formulare
Erklärung der Gemeinde nach § 61 BauO LSA im Freistellungsverfahren
Erklärung der Gemeinde für verfahrensfreie Vorhaben nach § 60 (1) BauO LSA
Erklärung zur Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)
Vorbescheid beantragen
Landkreis Stendal - Bauverwaltung / Denkmalschutz
Beschreibung
Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.
Adresse
Hausanschrift
Arnimer Damm
Bus: Arnimer Damm
Sperlingsberg
Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
Formulare
Vorbescheid beantragen
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich)
Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Entscheidung über Ihre konkre-ten Fragen einreichen müssen.
Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes schriftlich oder digital zu stellen.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die Gebühren
Fristen
Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen.
Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.
Kosten
zwischen EUR 75,00 und 2.500
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang des Prüfaufwands. Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.: Abgabe ab 50.0 EUR bis 1875.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-AnhaltDie für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 22.07.2020
Stichwörter
Bauen, bauliche Anlage, Vorbescheid, Bauvoranfrage, Bauvorhaben, Gebäude