Vorbescheid beantragen
Sie möchten zu einzelnen Fragen Ihres Vorhabens wissen, ob es zulässig ist und haben noch keinen Bauantrag eingereicht? Dann können Sie eine Bauvoranfrage stellen.
Beschreibung
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen.
In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist.
Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Bauordnungsamt/Denkmalschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Behindertenparkplatz: Hof Haus 5 Kreisverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Kaufland-Parkplatz
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Bus: Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Behindertenparkplatz: Hof Haus 5 Kreisverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Kaufland-Parkplatz
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Bus: Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Behindertenparkplatz: Hof Haus 5 Kreisverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Kaufland-Parkplatz
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Bus: Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich)
Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Entscheidung über Ihre konkre-ten Fragen einreichen müssen.
Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes schriftlich oder digital zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die Gebühren
Fristen
Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen.
Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.
Kosten
zwischen EUR 75,00 und 2.500
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang des Prüfaufwands. Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.: Abgabe ab 50.00 EUR bis 1875.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales - BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-AnhaltDie für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 22.07.2020
Stichwörter
Bauvorhaben, Vorbescheid, Bauvoranfrage, Bauen, bauliche Anlage, Gebäude