Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Vorbescheid beantragen

    Sie möchten zu einzelnen Fragen Ihres Vorhabens wissen, ob es zulässig ist und haben noch keinen Bauantrag eingereicht? Dann können Sie eine Bauvoranfrage stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.

    Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen. 

    In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. 

    Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-56610

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-6201

    E-Mail: bauordnung@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Formulare

    Vorbescheid beantragen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich)

    Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Entscheidung über Ihre konkre-ten Fragen einreichen müssen.
     

    Formulare

    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes schriftlich oder digital zu stellen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
    Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die Gebühren

    Fristen

    Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. 
    Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.

    Kosten

    zwischen EUR 75,00 und 2.500

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang des Prüfaufwands. Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.: Abgabe ab 50.00 EUR bis 1875.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 22.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Gebäude, Vorbescheid, Bauvoranfrage, bauliche Anlage, Bauen, Bauvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English