Vorbescheid beantragen
Sie möchten zu einzelnen Fragen Ihres Vorhabens wissen, ob es zulässig ist und haben noch keinen Bauantrag eingereicht? Dann können Sie eine Bauvoranfrage stellen.
Beschreibung
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen.
In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist.
Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.
Hinweise für Halle (Saale): Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Es werden Vorbescheide zu einzelnen Fragen eines baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens vor der eigentlichen Bauantragsstellung gemäß § 74 Bauordnung erteilt.
Es werden Vorbescheide zu einzelnen Fragen eines baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens vor der eigentlichen Bauantragsstellung gemäß § 74 Bauordnung erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.
Ansprechpartner
Abteilung Baugenehmigung
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Aufgaben:
- Prüfen von Anträgen nach Bauordnung
- Voranfragen
- Bauanträge für Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung
- Genehmigungsfreistellungen
- Abbruchanzeige - Bauzustandsbesichtigungen
- Einschreiten und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnung
- Beratung von Bürgern, Planern und Bauherren
- Prüfung statischer und bautechnischer Nachweise im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
- Abnahme Fliegender Bauten
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Leitung: Herr Thielicke-Bendix
Zugeordnete Teams:
Team Zentrale Beratung / Antragstellung
Team Baugenehmigungsverfahren Nord / West
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. nach Vereinbarung Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Mi. nach Vereinbarung Do. nach Vereinbarung Fr. nach Vereinbarung Sa. geschlossen So. geschlossen
Kontakt
Formulare
Vorbescheid beantragen
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich)
Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Entscheidung über Ihre konkre-ten Fragen einreichen müssen.
Hinweise für Halle (Saale): Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Vorbescheid) - Lageplan einschließlich Darstellung des vorgesehenen Bauvorhabens
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
und je nach Fragestellung weitere Unterlagen, wie z. B.
- Bauzeichnungen
- Aussagen zur beabsichtigten Nutzungsart
- Unterlagen zu Fragen des Brandschutzes
- Aussagen zur Versorgung mit Wasser und Energie, zur Entsorgung von Abwasser und zur verkehrsmäßigen Erschließung
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Vorbescheid) - Lageplan einschließlich Darstellung des vorgesehenen Bauvorhabens
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
und je nach Fragestellung weitere Unterlagen, wie z. B.
- Bauzeichnungen
- Aussagen zur beabsichtigten Nutzungsart
- Unterlagen zu Fragen des Brandschutzes
- Aussagen zur Versorgung mit Wasser und Energie, zur Entsorgung von Abwasser und zur verkehrsmäßigen Erschließung
Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes schriftlich oder digital zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die Gebühren
Hinweise für Halle (Saale): Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Der Antrag muss schriftlich und in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.
Der Antrag muss schriftlich und in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.
Fristen
Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen.
Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Anfrage, abhängig von der inhaltlichen Problematik.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Anfrage, abhängig von der inhaltlichen Problematik.
Kosten
zwischen EUR 75,00 und 2.500
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang des Prüfaufwands. Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.: Abgabe ab 50.0 EUR bis 1875.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Halle (Saale): Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Die Gebühr auf der Grundlage der Baugebührenverordnung Land Sachsen-Anhalt erhoben.
Die Gebühr auf der Grundlage der Baugebührenverordnung Land Sachsen-Anhalt erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Zusätzliche Hinweise
Mit dem Vorbescheid können vor der Stellung eines Bauantrages einzelne Fragen zu einem (konkreten) Bauvorhaben geklärt werden. Dies kann z. B. die planungsrechtliche Zulässigkeit (nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung) eines Gebäudes einer konkreten Größe und einer konkreten Nutzung auf einem Grundstück betreffen. Mit der Erarbeitung sollte der Entwurfsverfasser beauftragt werden, der später auch den Bauantrag erarbeitet.
In Sachsen-Anhalt sind Antragsformulare vorgeschrieben. (siehe erforderliche Unterlagen)
Zusätzliche Hinweise
Mit dem Vorbescheid können vor der Stellung eines Bauantrages einzelne Fragen zu einem (konkreten) Bauvorhaben geklärt werden. Dies kann z. B. die planungsrechtliche Zulässigkeit (nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung) eines Gebäudes einer konkreten Größe und einer konkreten Nutzung auf einem Grundstück betreffen. Mit der Erarbeitung sollte der Entwurfsverfasser beauftragt werden, der später auch den Bauantrag erarbeitet.
In Sachsen-Anhalt sind Antragsformulare vorgeschrieben. (siehe erforderliche Unterlagen)
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-AnhaltDie für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 22.07.2020
Stichwörter
Bauen, bauliche Anlage, Vorbescheid, Bauvoranfrage, Bauvorhaben, Gebäude