Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Untere Naturschutzbehörde
Beschreibung
Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde umfassen Schutz und Erhaltung natürlicher Lebensräume, Artenvielfalt und Landschaften. Sie überwacht die Einhaltung von Naturschutzgesetzen, berät Bürger und Verwaltungen, genehmigen Eingriffe in die Natur und sensiblisieren die Öffentlichkeit für Naturschutzbelange.
FAQs - Häufig gestellte Fragen (tba.)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: * Di 08:30 - 12:00 Uhr * 13:00 - 15:00 Uhr * Do 08:30 - 12:00 Uhr * 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ramona Pabst (Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: 03491 806-2901
Frau Katrin Münch (Stellvertretende Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: 03491 806-2907
Frau Annette Hörnicke
Telefon Festnetz: 03491 806-2902
Frau Antje Göthel
Telefon Festnetz: 03491 806-2904
n.n.
Frau Franziska Vosmer
Telefon Festnetz: 03491 806-2910
Frau Nadja Winter
Telefon Festnetz: 03491 806-2905
Frau Sarah Schulze
Telefon Festnetz: 03491 806-2909
Formulare
Antrag Befreiung Gehölzschnitt
Stadt Zahna-Elster - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
Linie:- Bus: 378, 379
- Haltestelle: Zahna, Rathaus
Linie:- Bus: 375, 376
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
Linie:- Bus: 378, 379
- Haltestelle: Zahna, Rathaus
Linie:- Bus: 375, 376
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
Linie:- Bus: 378, 379
- Haltestelle: Zahna, Rathaus
Linie:- Bus: 375, 376
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034924 703-31(Hauptsitz Zahna)
Fax: 034924 703-16(Hauptsitz Zahna)
Fax: 035383 701-50(Außenstelle Elster (Elbe))
Telefon Festnetz: 035383 701-43(Außenstelle Elster (Elbe))
E-Mail: info@stadt-zahna-elster.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises
- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Naturschutz, Baum, Fällen, Ausnahmegenehmigung