Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

    Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Untere Naturschutzbehörde

    Beschreibung

    Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde umfassen Schutz und Erhaltung natürlicher Lebensräume, Artenvielfalt und Landschaften. Sie überwacht die Einhaltung von Naturschutzgesetzen, berät Bürger und Verwaltungen, genehmigen Eingriffe in die Natur und sensiblisieren die Öffentlichkeit für Naturschutzbelange.

    FAQs - Häufig gestellte Fragen (tba.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: * Di 08:30 - 12:00 Uhr * 13:00 - 15:00 Uhr * Do 08:30 - 12:00 Uhr * 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03491 806-2990

    Telefon Festnetz: 03491 806-2904

    E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag Befreiung Gehölzschnitt

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Zahna-Elster - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna-Elster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
      Linie:
      • Bus: 378, 379
    • Haltestelle: Zahna, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 12

    06895 Elster (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
      Linie:
      • Bus: 378, 379
    • Haltestelle: Zahna, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna

    Parkplätze

    • Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
      Linie:
      • Bus: 378, 379
    • Haltestelle: Zahna, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034924 703-31(Hauptsitz Zahna)

    Fax: 034924 703-16(Hauptsitz Zahna)

    Fax: 035383 701-50(Außenstelle Elster (Elbe))

    Telefon Festnetz: 035383 701-43(Außenstelle Elster (Elbe))

    E-Mail: info@stadt-zahna-elster.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    - soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

    - soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Stichwörter

    Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Naturschutz, Baum, Fällen, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English