Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Naturschutz / Forsten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Naturschutz - Antrag auf Gewährung einer Förderung zur Kopfbaumpflege im Landkreis Stendal
    Naturschutz - Antrag auf Ausnahme gemäß § 8 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz des Gehölzbestandes im Landkreis Stendal
    Naturschutz - Anzeige erfolgter Ersatzpflanzung gemäß Gehölzschutzverordnung

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bau- und Wirtschaftsförderungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 10

    39606 Osterburg (Altmark)

    Hausanschrift

    Kleiner Markt 7

    39606 Osterburg (Altmark)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03937 492-6

    E-Mail: bauamt@osterburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38

    BIC: NOLADE21SDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE63 1203 0000 0000 7650 08

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB - Deutsche Kreditbank Berlin

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: VR PLUS Altmark-Wendland eG

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Osterburg (Altmark): Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Schnitt, Landschaftsbestandteil, Bäume, Fällen, Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Baum, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English