Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 42 Fachdienst Natur und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03471 684-1902(Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1912(Sachgebiet Wasser)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1936(Sachgebiet Immission und Chemie)

    Fax: +49 3471 684-561010(Fax Poststelle des SLK)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1874(Sachgebiet Natur- und Artenschutz)

    Fax: +49 3471 684-551890(Fax FD Natur und Umwelt)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1891(Fachdienstleiterin)

    E-Mail: umwelt@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 18

    39435 Egeln

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Barfüßerstraße
      Anzahl: 40  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Egeln, Busbahnhof (ZOB)
      Linie:
      • Bus: 171, 172, 173, 179, 408

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 20

    39435 Egeln

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039268 944-307

    Fax: 039268 944-445

    Telefon Festnetz: 039268 944-306

    Telefon Festnetz: 039268 944-305

    E-Mail: post@egelnermulde.de

    Kontaktperson

    • Frau Holländer (Sachbearbeiterin)

      Fax: 039268 944-445

      Telefon Festnetz: 039268 944-305

    • Herr Bederke (Auszubildender)

      Fax: 039268 944-445

      Telefon Festnetz: 039268 944-307

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Beseitigung von Gehölz

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Schnitt, Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Fällen, Naturschutz, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English