Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Könnern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr persönlicher Termin nach individueller Absprache
Kontakt
Internet
Salzlandkreis - 42 Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1912(Sachgebiet Wasser)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1891(Fachdienstleiterin)
Fax: +49 3471 684-551890(Fax FD Natur und Umwelt)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1936(Sachgebiet Immission und Chemie)
Fax: +49 3471 684-561010(Fax Poststelle des SLK)
Telefon Festnetz: 03471 684-1902(Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1874(Sachgebiet Natur- und Artenschutz)
E-Mail: umwelt@kreis-slk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises
- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Naturschutz, Baum, Fällen, Ausnahmegenehmigung