Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

    Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 42 Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1912(Sachgebiet Wasser)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1891(Fachdienstleiterin)

    Fax: +49 3471 684-551890(Fax FD Natur und Umwelt)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1936(Sachgebiet Immission und Chemie)

    Fax: +49 3471 684-561010(Fax Poststelle des SLK)

    Telefon Festnetz: 03471 684-1902(Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1874(Sachgebiet Natur- und Artenschutz)

    E-Mail: umwelt@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Calbe (Saale) - Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 18

    39240 Calbe (Saale)

    Rathaus I

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ritterstraße (teilweise Parkscheibe)
      Anzahl: 14  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neustadt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Ritterstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt (Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neustadt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Storchplatz
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schloßstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Calbe (Saale), Magdeburger Straße
      Linie:
      • Bus: 131, 134, 136, 138, 139

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schlossstraße 3

    39240 Calbe (Saale)

    Rathaus II

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ritterstraße (teilweise Parkscheibe)
      Anzahl: 14  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neustadt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Ritterstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt (Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neustadt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Storchplatz
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schloßstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Calbe (Saale), Magdeburger Straße
      Linie:
      • Bus: 131, 134, 136, 138, 139

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Bei Terminen außerhalb der Sprechzeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039291 498918

    Fax: 039291 56-510

    E-Mail: stadt@calbe.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag Baumfällung

    Weitere Informationen

    Körperlich beeinträchtigte Personen bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    - soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

    - soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Stichwörter

    Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Naturschutz, Baum, Fällen, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English