Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

    Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schkopau - Ordnung u. Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 18

    06258 Schkopau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 724
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
    • Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle-Eisenach
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Straßenbahn: Tram 5
    • Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
      Linie:
      • Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Baumfällung - Antrag auf Genehmigung
    Antrag - Brennholzbestellung

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Schkopau - Sachgebiet Zentrales Liegenschafts- u. Gebäudemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 18

    06258 Schkopau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle-Eisenach
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Straßenbahn: Tram 5
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
    • Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 724
    • Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
      Linie:
      • Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Schkopau

    Empfänger: Gemeinde Schkopau

    IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88

    BIC: NOLADE21HAL

    Bankinstitut: Saalesparkasse

    Formulare

    Brennholz - Antrag zur Bestellung

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    - soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

    - soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Stichwörter

    Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Naturschutz, Baum, Fällen, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English