Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Salzatal - Ordnungs- und Bauhofverwaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Schulstraße
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
Bus: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
Salzmünde, Schulstr.
Bus: Salzmünde, Schulstr.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Schulstraße
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
Bus: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
Salzmünde, Schulstr.
Bus: Salzmünde, Schulstr.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen, sowie zusätzlich dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:00 Uhr. Der Zugang zur Gemeindeverwaltung ist nach vorheriger Terminabstimmung mit dem jeweiligen Fachbereich bzw. Mitarbeiter*in unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen gewährt. Verbindliche Terminanmeldungen erfolgen telefonisch oder per Mail über den jeweiligen Fachbereich. Die zuständigen Mitarbeiter*innen werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.
Kontakt
E-Mail: Ordnungsamt@gemeinde-salzatal.de
Fax: 034609 274-522
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises
- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Fällen, Landschaftsbestandteil, Bäume, Naturschutz, Baum, Schnitt