Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

    Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Leuna - Natur- und Landschaftsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    06237 Leuna

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    06237 Leuna

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag:        nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:       09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch:      nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:   09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:         nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch:      09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@leuna.de

    Telefon Festnetz: 03461 840-281

    Fax: 03461 813-222

    Formulare

    Antrag auf Baumfällung (Formular der Stadt Leuna)
    Online Dienst: Baumfällung bzw. Baumveränderung

    Weitere Informationen

    Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2009

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    - soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

    - soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Stichwörter

    Naturschutz, Baum, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Bäume, Artenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020