Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Leuna - Natur- und Landschaftsschutz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag:        nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:       09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch:      nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:   09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:         nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch:      09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Baumfällung (Formular der Stadt Leuna)
Online Dienst: Baumfällung bzw. Baumveränderung
Weitere Informationen
Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.
Rechtsgrundlage(n)
- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises
- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Naturschutz, Baum, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Bäume, Artenschutz