Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Landsberg - Fachbereich - Bürgerservice
Beschreibung
Die Rollstuhlrampe ist über den Hof zu erreichen. Der Bürgerservice ist ebenerdig.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schneiderplatz
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: An der Eiche
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landsberg (Saalekreis), Am Markt
Linie:- Bus: Landsberg (Saalekreis), Am Markt
- Haltestelle: Landsberg (b. Halle/Saale) DB
Linie:- Regionalbahn: Landsberg (b. Halle/Saale) DB
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die genauen Öffnungszeiten sowie eventuell geltende Einschränkungen entnehmen Sie bitte dem Kontakt zur Verwaltung .
Kontakt
Kontaktperson
Fachbereichsleitung Bürgerservice
SB Brandschutz
SB Gewerbe
SB Ordnung und Sicherheit (Außendienst)
Fax: 034602 24988
Telefon Festnetz: 034602 24987
Telefon Festnetz: 034602 24994
Telefon Festnetz: 034602 24980
E-Mail: ordnungsamt@stadt-landsberg.de
SB Ordnung und Sicherheit (Innendienst)
SB Sondernutzung, Verkehr, Grünflächen
SB Standesamt
Fax: 034602 4004919
Telefon Festnetz: 034602 4004915
Telefon Festnetz: 034602 4004912
E-Mail: standesamt@stadt-landsberg.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises
- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Naturschutz, Baum, Fällen, Ausnahmegenehmigung