Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Sangerhausen - FD Tiefbauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt - Südseite
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Markt - Südseite
Anzahl: 70
Gebühren: ja
Sangerhausen, Busbahnhof (Fußweg ca. 15 Minuten)
Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Kassel Wilhelmshöhe
Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Erfurt
Sangerhausen, Markt (Fußweg ca. 2 Minuten)
Bus: 41, 42
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Sangerhausen
Empfänger: Stadt Sangerhausen
IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00
BIC: NOLADE21EIL
Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz
Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt
Aktuelles
Amtsleiter: Herr Steffen Hooper
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises
- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Fällen, Landschaftsbestandteil, Bäume, Naturschutz, Baum, Schnitt