Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde
Ansprechpartner
Stadt Mansfeld - Bau- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mansfeld, Friedensallee
Linie:- Bus: 372, 400, 431
- Haltestelle: Mansfeld, Siebigeröder Straße
Linie:- Bus: 400, 431
- Haltestelle: Mansfeld, Bahnhofstraße
Linie:- Regionalbahn: "Wipperliese"
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!
Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Behindertenparkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Linie:- Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Mansfeld - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mansfeld, Bahnhofstraße
Linie:- Regionalbahn: "Wipperliese"
- Haltestelle: Mansfeld, Friedensallee
Linie:- Bus: 372, 400, 431
- Haltestelle: Mansfeld, Siebigeröder Straße
Linie:- Bus: 400, 431
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034782 871-18
Fax: 034782 871-65
Telefon Festnetz: 034782 871-64
Telefon Festnetz: 034782 871-66
E-Mail: ordnungsamt@mansfeld.eu
Internet
Weitere Informationen
Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Fällen, Naturschutz, Ausnahmegenehmigung