Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde
Ansprechpartner
Stadt Hettstedt - SB Grünflächen/Bäume
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1251
06323 Hettstedt
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Mühlgartenstraße
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 20 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)
Linie:- Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Baumfällung (offizielles Formular der Stadt Hettstedt)
Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Behindertenparkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Linie:- Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Landschaftsbestandteil, Bäume, Fällen, Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Baum, Naturschutz