Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Allstedt - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Forststraße 9

    06542 Allstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Breite Straße
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Breite Straße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00-18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-17.00 Freitag: 09.00-12.00

    Kontakt

    Fax: 034652 864-36

    Telefon Festnetz: 034652 864-32

    E-Mail: ordnungsamt@allstedt.info

    Internet

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 56

    06295 Eisleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Behindertenparkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
      Linie:
      • Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3464 535-4590

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-4500

    E-Mail: umweltamt@lkmsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Schnitt, Landschaftsbestandteil, Bäume, Fällen, Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Baum, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English