Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Möckern - Ordnung, Sicherheit, Feuerwehr, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    39279 Loburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Loburg, Markt
      Linie:
      • Bus: 720, 715

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Markt 10

    39291 Möckern

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039221 95-244(Hunde)

    Fax: 039221 95-230

    Telefon Festnetz: 039221 95-243(Brandschutz/Feuerwehr)

    Telefon Festnetz: 039221 95-242(SG Ordnung)

    Telefon Festnetz: 039221 95-241(SG Ordnung)

    E-Mail: info@stadt-moeckern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Naturschutzbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Hausanschrift

    Brandenburger Straße 100

    39307 Genthin

    Haltestellen

    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03921 949-9670

    Telefon Festnetz: 03921 949-7000

    E-Mail: naturschutz@lkjl.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Schnitt, Landschaftsbestandteil, Bäume, Fällen, Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Baum, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English