Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Zuständigkeit
Gemeinde
Ansprechpartner
Stadt Genthin - Technische Dienste
Adresse
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Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
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Telefon Festnetz: 03933 876-320
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Internet
Formulare
Antrag zum Fällen bzw. Schneiden geschützter Bäume (Stadt Genthin)
Weitere Informationen
RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Naturschutzbehörde
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Krankenhaus
Linie:- Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Fällen, Bäume, Naturschutz, Schnitt, Ausnahmegenehmigung, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz