Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontaktperson

    • Frau Katrin Kramer

      Telefon Festnetz: 03941 5970-5728

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Vorharz - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapellenstr. 16

    39397 Schwanebeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hof hinter dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanebeck, Stadtpark
      Linie:
      • Bus: 216, 218

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hof hinter dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanebeck, Stadtpark
      Linie:
      • Bus: 216, 218

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039423 851-92

    Telefon Festnetz: 039423 851-44

    Telefon Festnetz: 039423 851-24

    Telefon Festnetz: 039423 851-43

    E-Mail: info@vorharz.net

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer möchten sich bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Vorharz - Baumschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapellenstr. 16

    39397 Schwanebeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hof hinter dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanebeck, Stadtpark
      Linie:
      • Bus: 216, 218

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hof hinter dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanebeck, Stadtpark
      Linie:
      • Bus: 216, 218

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039423 851-92

    Telefon Festnetz: 039423 851-24

    E-Mail: info@vorharz.net

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer möchten sich bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Harz - Sachgebiet Untere Naturschutz- & untere Forstbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03941 5970-5767

    Telefon Festnetz: 03941 5970-5728

    Kontaktperson

    • Herr Axel Schmidt

      Telefon Festnetz: 03941 59705744

    • Frau Jacqueline Zielke

      Telefon Festnetz: 03941 5970-5731

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Schnitt, Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Fällen, Naturschutz, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English