Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Teuchern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 21

    06682 Teuchern

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 30  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Teuchern
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Freitag:9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034443 52118

    Telefon Festnetz: 034443 520

    E-Mail: info@teucherner-land.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Umweltamt

    Beschreibung

    Dem Umweltamt obliegt der Schutz und die Erhaltung der natürlichen Umwelt durch Anwendung und Vollzug des Umweltrechts.

    Adresse

    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 6

    06667 Weißenfels

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißenfels, Friedhof
      Linie:
      • Bus: Weißenfels, Friedhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03443 372-241

    E-Mail: umweltamt@blk.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Am Hauptsitz Schönburger Straße 41 in Naumburg befinden sich an allen Gebäuden Rollstuhlrampen. An der Außenstelle Am Stadtpark in Weißenfels befindet sich ein behindertengerechter Eingang im Hof. Die Außenstelle Neidschützer Straße in Naumburg ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich.

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Fällen, Bäume, Naturschutz, Schnitt, Ausnahmegenehmigung, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de