Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten

    Beschreibung

    Aufgaben des Sachgebietes Naturschutz und Forsten

    • Artenschutz
      • Genehmigungen nach allgemeinem Artenschutz
      • Genehmigungen nach besonderem Artenschutz
      • Halter und Züchter besonders geschützter Arten/ CITES
      • Zoos/ Tiergehege
      • nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
    • Bergbau - Bodenabbau
      • Bergbau nach Bergrecht
      • Bodenabbau nach Naturschutzrecht
    • Biotopschutz nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
      • Eigentümerbenachrichtigung über gesetzlich geschützte Biotope
      • Ausnahmen und Befreiungen
    • Eingriffsregelung
      • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in eigener Zuständigkeit
      • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in Beteiligungsverfahren
      • Kompensationsverzeichnis
      • Ökokonto
    • Förderung
      • Agrarumweltmaßnahmen
      • Naturschutz-Fördermittel
    • Forst
      • Forstaufsicht, Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
      • Genehmigung von Erstaufforstungen
      • Genehmigung von Waldumwandlungen
      • Genehmigung zum Neu- und Ausbau von Waldwegen sowie deren Befahrung
      • Genehmigung von genehmigungspflichtigen Kahlhieben
      • Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen im Wald
      • Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut
      • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
      • Beratung privater Waldbesitzer
      • Anordnungen zum Schutz des Waldes
      • Führung des Waldverzeichnisses, Feststellung der Waldeigenschaft
      • Tätigkeit im Forstausschuss
    • Landschaftspflege
    • Landschaftsplanung
      • Landschaftsprogramm
      • Landschaftsrahmenplan
      • Landschaftspläne
    • Schutzgebiete/ -objekte 
      • Biosphärenreservate
      • Naturpark
      • FFH-Gebiete
      • EU-Vogelschutzgebiete
      • Allgemeinverfügung zur nationalrechtlichen Sicherung
      • Naturschutzgebiete
      • Landschaftsschutzgebiete
      • Geschützte Landschaftsbestandteile, incl. Gehölzschutzverordnung
      • Flächennaturdenkmale
      • Flächenhafte Naturdenkmale
      • Naturdenkmale
      • Geschützte Parkanlagen
      • Alleen und einseitige Baumreihen nach Landesnaturschutzgesetz
      • Biotopverbund
      • Natura 2000, Cross Compliance
      • Naturschutzverzeichnis

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4146

    Fax: +49 3904 7240-56100

    E-Mail: naturschutz-forsten@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Ulrike Kausche (Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Flechtingen - Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenplatz 11

    39345 Flechtingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Flechtingen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Flechtingen - Wolfsburg
    • Haltestelle: Flechtingen, Lindenplatz
      Linie:
      • Bus: 624

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Lindenplatz 11-15

    39345 Flechtingen

    Öffnungszeiten

    * Montag: 9:00 - 12:00 Uhr * Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 039054 986-126

    Telefon Festnetz: 039054 9862004

    E-Mail: info@vg-flechtingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Schnitt, Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Fällen, Naturschutz, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English