Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Gemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christoph Weidig (Hauptsachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 039204 781640
E-Mail: bauhof@hohe-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Hohe Börde
Empfänger: Gemeinde Hohe Börde
IBAN: DE86 8109 3274 0008 2050 51
BIC: GENODEF1MD1
Bankinstitut: Volksbank Magdeburg
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte am Eingang klingeln.
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Beschreibung
Aufgaben des Sachgebietes Naturschutz und Forsten
- Artenschutz
- Genehmigungen nach allgemeinem Artenschutz
- Genehmigungen nach besonderem Artenschutz
- Halter und Züchter besonders geschützter Arten/ CITES
- Zoos/ Tiergehege
- nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
- Bergbau - Bodenabbau
- Bergbau nach Bergrecht
- Bodenabbau nach Naturschutzrecht
- Biotopschutz nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
- Eigentümerbenachrichtigung über gesetzlich geschützte Biotope
- Ausnahmen und Befreiungen
- Eingriffsregelung
- Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in eigener Zuständigkeit
- Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in Beteiligungsverfahren
- Kompensationsverzeichnis
- Ökokonto
- Förderung
- Agrarumweltmaßnahmen
- Naturschutz-Fördermittel
- Forst
- Forstaufsicht, Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
- Genehmigung von Erstaufforstungen
- Genehmigung von Waldumwandlungen
- Genehmigung zum Neu- und Ausbau von Waldwegen sowie deren Befahrung
- Genehmigung von genehmigungspflichtigen Kahlhieben
- Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen im Wald
- Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Beratung privater Waldbesitzer
- Anordnungen zum Schutz des Waldes
- Führung des Waldverzeichnisses, Feststellung der Waldeigenschaft
- Tätigkeit im Forstausschuss
- Landschaftspflege
- Landschaftsplanung
- Landschaftsprogramm
- Landschaftsrahmenplan
- Landschaftspläne
- Schutzgebiete/ -objekte
- Biosphärenreservate
- Naturpark
- FFH-Gebiete
- EU-Vogelschutzgebiete
- Allgemeinverfügung zur nationalrechtlichen Sicherung
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Geschützte Landschaftsbestandteile, incl. Gehölzschutzverordnung
- Flächennaturdenkmale
- Flächenhafte Naturdenkmale
- Naturdenkmale
- Geschützte Parkanlagen
- Alleen und einseitige Baumreihen nach Landesnaturschutzgesetz
- Biotopverbund
- Natura 2000, Cross Compliance
- Naturschutzverzeichnis
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4146
Fax: +49 3904 7240-56100
Kontaktperson
Frau Ulrike Kausche (Sachgebietsleiterin)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Landschaftsbestandteil, Bäume, Fällen, Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Baum, Naturschutz