Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

    Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Raguhn-Jeßnitz - Bauleitplanung, Allg. Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Conradiplatz 7

    06800 Jeßnitz (Anhalt)

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Rathaus (teilweise Parkscheibe)
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Jeßnitz (Anhalt), Touristenstation

    Bus: 436, 437

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03494 720-447

    Fax: 03494 720-555

    E-Mail: bauamt@raguhn-jessnitz.de

    Bankverbindung

    Stadt Raguhn-Jeßnitz

    Empfänger: Stadt Raguhn-Jeßnitz

    IBAN: DE85 1203 0000 1005 4124 30

    BIC: BYLADEM1001

    Weitere Informationen

    Menschen mit Beeinträchtigungen sollten sich vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2010 (von: Susanne Olexy)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Hubert, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Rechtsgrundlage(n)

    - soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

    - soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Fällen, Landschaftsbestandteil, Bäume, Naturschutz, Baum, Schnitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)