Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Osternienburger Land - öffentliche Gewässer und Grünanlagen, Gewässerumlage

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e

    06386 Osternienburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Osternienburg, Denkmal
      Linie:
      • Bus: 471, 474

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034973 282-40

    Telefon Festnetz: 034973 282-51

    E-Mail: info@osternienburgerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Schnitt, Landschaftsbestandteil, Bäume, Fällen, Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Baum, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English