Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Muldestausee - Stabsstelle Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 36 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Poucher Hauptstraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03493 92995-53(Baumschutz, Sondernutzung, Fundsachen, Hunderegister)
Telefon Festnetz: 03493 92995-54(Gefahrenabwehr, Märkte, Großveranstaltungen)
Fax: 03493 92995-96
E-Mail: info@gemeinde-muldestausee.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Fällen, Naturschutz, Ausnahmegenehmigung