Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Friedhöfe (733)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr (1. April bis 31. Oktober) oder 13:00-16:00 Uhr (1. November bis 31. März) Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Friedhof

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Köthen (Anhalt) - Amt für Umweltschutz (73)

    Beschreibung

    • Verantwortlich für alle Gewässer der Stadt Köthen (Anhalt)
    • Koordination der Unterhaltungsarbeiten mit den Unterhaltungsverbänden Gewässersanierung
    • Führen des Baumkatasters der Stadt Köthen (Anhalt)
    • allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes
    • Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Bäume und Sträucher
    • Verantwortlich für Spielplätze, Spielplatzplanung, Grünplanung innerhalb der Stadt Köthen (Anhalt)
    • Begleitung von Pflanzmaßnahmen auf städtischen Grundstücken im Rahmen von Ausschreibungen
    • Ausschreibung der Pflegeleistungen von städtischen Grünflächen durch Fremdfirmen und fachliche Begleitung
    • verantwortlich für den Tierpark und den Friedhof
    • Bearbeitung von Baumfällanträgen im gesamten Stadtgebiet

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
      Linie:
      • Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03496 4256-241

    Telefon Festnetz: 03496 425-241

    E-Mail: a.albrecht@koethen-stadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Schnitt, Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Fällen, Naturschutz, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English