Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    Wenn ein Baum als "Geschützter Landschaftsbestandteil" in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

    Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Naturschutz/ Forsten

    Adresse

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 16

    29410 Salzwedel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Gebäude - Einfahrt neben der Schwimmhalle
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus Salzwedel Schwimmhalle
    • Haltestelle: Bus Salzwedel Kaufland

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30-11:30 Uhr Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr Fr. 08:30-11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 840-7201

    E-Mail: Naturschutz@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Es ist ein "Behindertensprechraum" eingerichtet, der mit Rollstuhl bequem zu erreichen ist.

    Stichwörter

    Forstamt

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 3

    39638 Gardelegen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3907 716179

    Telefon Festnetz: +49 3907 716173

    Telefon Festnetz: +49 3907 716183

    Fax: +49 3907 716111

    E-Mail: bauamt@gardelegen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grün- und Parkanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Letzlinger Landstraße 6

    39638 Gardelegen

    Kontakt

    Fax: +49 3907 716111

    Telefon Festnetz: +49 3907 7753927

    Telefon Festnetz: +49 3907 77590815

    Telefon Festnetz: +49 3907 7753920

    Telefon Festnetz: +49 3907 7753926

    E-Mail: gruen@gardelegen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    - soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

    - soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Stichwörter

    Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Naturschutz, Baum, Fällen, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English