Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.
Ansprechpartner
Team Untere Naturschutzbehörde
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Leitung: Ronald Hirtz
Aufgaben:
- Überwachung von Bautätigkeiten im Rahmen des Landschaftsschutzes,
- Durchsetzung der Bundesartenschutzverordnung,
- Antragsbearbeitung im Rahmen der Baumschutzverordnung,
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214674
Fax: +49 345 2214667
Kontaktperson
Hr. Peter Peterson (Sachbearbeiter Baumschutz)
Formulare
Antrag auf Fällung, Kronen-Rückschnitt, Wurzeleingriff oder Umpflanzung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung erteilen
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
- Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
- bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
- (Baugenehmigung)
- gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
- Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
- bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
- (Baugenehmigung)
- gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer
Formulare
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung erteilen
Den Antrag und die Ansprechpartner finden Sie in der rechten Spalte.
Den Antrag und die Ansprechpartner finden Sie in der rechten Spalte.
Rechtsgrundlage(n)
- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises
- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte
- § 29 Bundesnaturschutzgesetz
- § 67 Bundesnaturschutzgesetz
- § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz
- § 21 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt - Schutz der Alleen
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung erteilen
Fristen
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung erteilen
festgelegte Ersatzmaßnahmen sind innerhalb der angegebenen Frist mit einem Lageplan anzuzeigen
festgelegte Ersatzmaßnahmen sind innerhalb der angegebenen Frist mit einem Lageplan anzuzeigen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung erteilen
entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge
entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Baumfällgenehmigung erteilen
nach Aufwand, mindestens 42,00 EUR
nach Aufwand, mindestens 42,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Naturschutz, Baum, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Bäume, Artenschutz