Baulast Auskunft Einsicht

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzenserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen und Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Bauordnungsamt/Denkmalschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 101135

    06511 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Behindertenparkplatz: Hof Haus 5 Kreisverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kaufland-Parkplatz
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Alte Promenade 27

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Behindertenparkplatz: Hof Haus 5 Kreisverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kaufland-Parkplatz
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Behindertenparkplatz: Hof Haus 5 Kreisverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kaufland-Parkplatz
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-5300

    Fax: +49 3464 535-5390

    E-Mail: bauordnungsamt@lkmsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Baulastenerklärung des Eigentümers;
    Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug);
    Lageplan

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English