Baulast Auskunft Einsicht

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzenserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen und Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Bauplanung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Hausanschrift

    Brandenburger Straße 100

    39307 Genthin

    Haltestellen

    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Öffnungszeiten

    In der Zeit vom 16. Oktober 2024 bis 20. Dezember 2024 nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine können per Mail an bau@lkjl.de oder telefonisch unter der Nummer 03921/949-6300 vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 03921 949-9663

    Telefon Festnetz: 03921 949-6300

    E-Mail: bau@lkjl.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Baulastenerklärung des Eigentümers;
    Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug);
    Lageplan

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English