Baulast Auskunft Einsicht

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzenserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen und Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Zeitz, Stadt - 631 Sachgebiet Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Altmarkt (2. Einfahrt)
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Frauenparkplatz: Altmarkt (2. Einfahrt)
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Besenstraße
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Altmarkt
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Michaeliskirche
      Linie:
      • Bus: Stadtbus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1420

    06694 Zeitz

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-16.00 Uhr Dienstag: 9.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-16.00 Uhr Donnerstag: 9.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03441 83-405

    Fax: 03441 83-266

    E-Mail: Simone.Jahn@stadt-zeitz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sachgebietsleiterin: Frau Simone Jahn

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Baulastenerklärung des Eigentümers;
    Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug);
    Lageplan

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de