Baulast Auskunft Einsicht

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzenserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen und Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Abteilung Baurecht

    Beschreibung

    Gehört zu:  Fachbereich Städtebau und Bauordnung im  Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Aufgaben Baurechtangelegenheiten

    • Bearbeitung von Widersprüchen
    • Bearbeitung und Durchführung von Klageverfahren und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
    • Erlass von ordnungsbehördlichen Verfügungen
    • Bearbeitung von Baulasten / Führen des Baulastenverzeichnisses
    • Auskunftsersuchen zu Baulasteintragungen

    Aufgaben Daten- und Bauaktenverwaltung

    • Führung der Bauaktenregistratur
    • Akteneinsicht von Bauherren und Verfahrensbeteiligten
    • Prüfen und Überwachen der Belegungsbindungen bei gefördertem Wohnraum

    Leitung: Frau Giesel

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Baurechtsangelegenheiten
    Team Daten- und Bauaktenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: nach Vereinbarung Mi: nach Vereinbarung Do: nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2216380

    Telefon Festnetz: +49 345 2216381

    E-Mail: baulasten@halle.de

    Formulare

    Eintragung einer Baulast
    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Baulastenerklärung des Eigentümers;
    Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug);
    Lageplan

    Hinweise für Halle (Saale): Eintragung einer Baulast und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    • Formloser Antrag bei Antragstellung per E-Mail
    • Verwendung des Antragformulars bei Beantragung per Post
    • Nachweis des berechtigten Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Eintragung einer Baulast und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Eintragung einer Baulast und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann formlos per Mail an baulasten@halle.de oder durch das ausgefüllte Antragsformular Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis per Post angefordert werden.

    Eine Eintragung einer Baulast kann durch das Formular Antrag auf Eintragung einer Baulast per Mail an baulasten@halle.de oder auf dem Postweg erfolgen.

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) festgelegt.

    Hinweise für Halle (Saale): Eintragung einer Baulast und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Gebühren werden auf Grundlage der Baugebührenverordnung (BauGVO) i. V. m. der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de