Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Beschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzenserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen und Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Team Baurechtsangelegenheiten
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Baurecht > Fachbereich Städtebau und Bauordnung > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Aufgaben:
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Bearbeitung und Durchführung von Klageverfahren und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
- Erlass von ordnungsbehördlichen Verfügungen
- Bearbeitung von Baulasten / Führen des Baulastenverzeichnisses
- Auskunftsersuchen zu Baulasteintragungen
Leitung: Kai Krause
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2216374
E-Mail: baurecht@halle.de
Formulare
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Eintragung einer Baulast
erforderliche Unterlagen
Baulastenerklärung des Eigentümers;
Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug);
Lageplan
Hinweise für Halle (Saale): Eintragung einer Baulast und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Formloser Antrag bei Antragstellung per E-Mail
- Verwendung des Antragformulars bei Beantragung per Post
- Nachweis des berechtigten Interesses
- Formloser Antrag bei Antragstellung per E-Mail
- Verwendung des Antragformulars bei Beantragung per Post
- Nachweis des berechtigten Interesses
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Eintragung einer Baulast und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Eintragung einer Baulast und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann formlos per Mail an baulasten@halle.de oder durch das ausgefüllte Antragsformular Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis per Post angefordert werden.
Eine Eintragung einer Baulast kann durch das Formular Antrag auf Eintragung einer Baulast per Mail an baulasten@halle.de oder auf dem Postweg erfolgen.
Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann formlos per Mail an baulasten@halle.de oder durch das ausgefüllte Antragsformular Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis per Post angefordert werden.
Eine Eintragung einer Baulast kann durch das Formular Antrag auf Eintragung einer Baulast per Mail an baulasten@halle.de oder auf dem Postweg erfolgen.
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) festgelegt.
Hinweise für Halle (Saale): Eintragung einer Baulast und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Gebühren werden auf Grundlage der Baugebührenverordnung (BauGVO) i. V. m. der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
Gebühren werden auf Grundlage der Baugebührenverordnung (BauGVO) i. V. m. der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt