Wasseruntersuchung Durchführung

    Wasseruntersuchung beantragen

    Beschreibung

    Das Wasser wird in Deutschland regelmäßig kontrolliert. Das betrifft sowohl das Trinkwasser als auch das Badewasser.

    Hinweise für Harz: Badewasserhygiene

    Das Badewasser in öffentlichen Bädern, Naturgewässern und Kleinbadeteichen muss für die Badenden gesundheitlich unbedenklich sein.

    Der Betreiber eines Bades oder Badegewässers trägt im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung für die Badewasserqualität.

    Das Gesundheitsamt überwacht regelmäßig die hygienische Gesamtsituation der Bäder und der Badewasserqualität.

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet Infektionsschutz/Hygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Otto-Straße 5a

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-2374

    Fax: 03941 5970-2300

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Harz: Badewasserhygiene

    Infektionsschutzgesetz

    Badegewässer-Verordnung Sachsen-Anhalt

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bäder, Hygiene, Gewässer, Wasser, Badewasserhygiene, Bad, Seen, Badewasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de