Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

    Ökokontomaßnahme anrechnen lassen

    Beschreibung

    Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen - wie z. B. Straßenbauprojekte - ist der Verursacher zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder zu Ersatzzahlungen verpflichtet.

    Die "Ökokonten"-Regelungen sind Bestandteil des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

    Das Prinzip der Ökokontenregelung ist, dass

    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch ohne konkreten Anlass bereits im Vorgriff auf Investitionen vorgenommen und später als Kompensation anerkannt werden,
    • Investoren, die selbst keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Angriff nehmen, die Finanzierung von Maßnahmen, die auf dem Ökokonto verbucht sind, übernehmen und
    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht in räumlich funktiollem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen müssen, es sei denn, dass spezielle Regelungen zum Artenschutz, zum Biotopschutz oder zur Kohärenzsicherung (wenn EU-rechtlich geschützte Gebiete betroffen sind) zu beachten sind.

    Die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten führen das Ökokonto. Sie prüfen, bestätigen und registrieren Maßnahmen zum Ökokonto und führen ein Verzeichnis, in dem die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzten Flächen sowie die Flächen, auf denen Maßnahmen für ein Ökokonto erbracht wurden, erfasst werden.

    Rückwirkend werden keine Maßnahmen anerkannt.

    Anbieter von Maßnahmen können sich in dem Ökokonto registrieren lassen. Sie werden mit so genannten Nachfragern -also Investoren, die keine eigenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen- zusammen gebracht.

    Die Fachbehörde für Naturschutz, das Landesamt für Umweltschutz, führt ein Gesamtverzeichnis dieser Flächen für das Land Sachsen-Anhalt.

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Ökokontomaßnahme anrechnen lassen

    Für Eingriffe in Natur und Landschaft sind sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) zu erbringen. Das sind Maßnahmen, die zu einer Aufwertung von Natur und Landschaft führen. Kompensationsmaßnahmen können auf freiwilliger Basis bereits vor dem Eingriff durchgeführt werden, sogar ohne konkreten Eingriff.

    Die freiwilligen Kompensationsmaßnahmen lassen sich in einem Ökokonto als Punkte buchen und können für eigene Eingriffe  sowie Anderer verwendet werden. Ökopunkte können nach erfolgreicher Realisierung der Kompensationsmaßnahme verkauft werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landkreise/kreisfreien Städte

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Ökokontomaßnahme anrechnen lassen

    Landkreis Harz/Untere Naturschutzbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2007

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Ökokontomaßnahme anrechnen lassen

    Einreichung eines schriftlichen Antrages. Zu empfehlen ist auf jeden Fall eine vorherige Abstimmung per Telefon oder per E-Mail.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Ökokontomaßnahme anrechnen lassen

    Die Möglichkeiten zur Durchführung einer Ökokontomaßnahme wie z.B. die Verfügbarkeit über ein geeignetes Grundstück sowie die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen müssen vorliegen. Weiterhin darf zur Durchführung der Maßnahme keine Verpflichtung bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Ökokontomaßnahme anrechnen lassen

    Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde bei Interesse an einem Ökokonto. Die Behörde prüft zunächst die fachliche Sinnhaftigkeit der Maßnahme. Wird diese grundsätzlich bestätigt, erfolgt die Übersendung eines Vordruckes für den Antrag. Dieser wird ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen versehen an die Behörde gesendet. Diese stimmt der Maßnahme mittels Bescheid zu.

    Kosten

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Ökokontomaßnahme anrechnen lassen

    Für die Zustimmung zum Ökokonto fallen 60 € an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesamtverzeichnis ist über die Hompage des Landesamtes für Umweltschutz einsehbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Ausgleichsmaßnahme, Naturschutz, Ersatzmaßnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020