Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

    Ökokontomaßnahme anrechnen lassen

    Beschreibung

    Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen - wie z. B. Straßenbauprojekte - ist der Verursacher zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder zu Ersatzzahlungen verpflichtet.

    Die "Ökokonten"-Regelungen sind Bestandteil des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

    Das Prinzip der Ökokontenregelung ist, dass

    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch ohne konkreten Anlass bereits im Vorgriff auf Investitionen vorgenommen und später als Kompensation anerkannt werden,
    • Investoren, die selbst keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Angriff nehmen, die Finanzierung von Maßnahmen, die auf dem Ökokonto verbucht sind, übernehmen und
    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht in räumlich funktiollem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen müssen, es sei denn, dass spezielle Regelungen zum Artenschutz, zum Biotopschutz oder zur Kohärenzsicherung (wenn EU-rechtlich geschützte Gebiete betroffen sind) zu beachten sind.

    Die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten führen das Ökokonto. Sie prüfen, bestätigen und registrieren Maßnahmen zum Ökokonto und führen ein Verzeichnis, in dem die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzten Flächen sowie die Flächen, auf denen Maßnahmen für ein Ökokonto erbracht wurden, erfasst werden.

    Rückwirkend werden keine Maßnahmen anerkannt.

    Anbieter von Maßnahmen können sich in dem Ökokonto registrieren lassen. Sie werden mit so genannten Nachfragern -also Investoren, die keine eigenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen- zusammen gebracht.

    Die Fachbehörde für Naturschutz, das Landesamt für Umweltschutz, führt ein Gesamtverzeichnis dieser Flächen für das Land Sachsen-Anhalt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landkreise/kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten

    Beschreibung

    Aufgaben des Sachgebietes Naturschutz und Forsten

    • Artenschutz
      • Genehmigungen nach allgemeinem Artenschutz
      • Genehmigungen nach besonderem Artenschutz
      • Halter und Züchter besonders geschützter Arten/ CITES
      • Zoos/ Tiergehege
      • nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
    • Bergbau – Bodenabbau
      • Bergbau nach Bergrecht
      • Bodenabbau nach Naturschutzrecht
    • Biotopschutz nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
      • Eigentümerbenachrichtigung über gesetzlich geschützte Biotope
      • Ausnahmen und Befreiungen
    • Eingriffsregelung
      • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in eigener Zuständigkeit
      • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in Beteiligungsverfahren
      • Kompensationsverzeichnis
      • Ökokonto
    • Förderung
      • Agrarumweltmaßnahmen
      • Naturschutz-Fördermittel
    • Forst
      • Forstaufsicht, Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
      • Genehmigung von Erstaufforstungen
      • Genehmigung von Waldumwandlungen
      • Genehmigung zum Neu- und Ausbau von Waldwegen sowie deren Befahrung
      • Genehmigung von genehmigungspflichtigen Kahlhieben
      • Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen im Wald
      • Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut
      • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
      • Beratung privater Waldbesitzer
      • Anordnungen zum Schutz des Waldes
      • Führung des Waldverzeichnisses, Feststellung der Waldeigenschaft
      • Tätigkeit im Forstausschuss
    • Landschaftspflege
    • Landschaftsplanung
      • Landschaftsprogramm
      • Landschaftsrahmenplan
      • Landschaftspläne
    • Schutzgebiete/ -objekte 
      • Biosphärenreservate
      • Naturpark
      • FFH-Gebiete
      • EU-Vogelschutzgebiete
      • Allgemeinverfügung zur nationalrechtlichen Sicherung
      • Naturschutzgebiete
      • Landschaftsschutzgebiete
      • Geschützte Landschaftsbestandteile, incl. Gehölzschutzverordnung
      • Flächennaturdenkmale
      • Flächenhafte Naturdenkmale
      • Naturdenkmale
      • Geschützte Parkanlagen
      • Alleen und einseitige Baumreihen nach Landesnaturschutzgesetz
      • Biotopverbund
      • Natura 2000, Cross Compliance
      • Naturschutzverzeichnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Postanschrift

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4146

    Fax: +49 3904 7240-56100

    E-Mail: naturschutz-forsten@landkreis-boerde.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2010 (von: Remo Walter)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Hubl, Justin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesamtverzeichnis ist über die Hompage des Landesamtes für Umweltschutz einsehbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

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